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Perspektiven 14

BFS | THEMA STEUERN

Grunderwerbsteuer

Einbringung eines Grundstücks in eine KG bei anschließender Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft

Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind nach dem BFH-Urteil vom 25.09.2013 die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die Grundstückseinbringung nicht erfüllt. Bei der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft darf auch dann nicht anstelle des Grundbesitzwertes der Buchwert angesetzt werden, wenn die Gesellschaft und das für die Steuerfestsetzung zuständige FA dies vereinbaren. Dass der – an sich nicht steuerbare – Formwechsel einer KG in eine GmbH innerhalb der Fünfjahresfrist gem. § 5 Abs. 3 GrEStG der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die vorangegangene Einbringung eines Grundstücks in die KG § 5 Abs. 1 GrEStG entgegensteht, war bereits geklärt. Ein zweiter Streitpunkt, der zur Zurückweisung der Sache führte, war die Bewertung. Die Klägerin hatte sich mit dem FA auf den Buchwert geeinigt. Das hätte der BFH nur akzeptiert, wenn es sich um eine vorläufige Steuerfestsetzung im Vorgriff auf den zutreffenden Wertansatz nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG gehandelt hätte.