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Perspektiven 14

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Der IX. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 21.11.2013 dem Großen Senat folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:

  • Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird?
  • Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 aufzuteilen?

Der Vorlagebeschluss ist von weitreichender Bedeutung. Der IX. Senat ist der Auffassung, das Aufteilungsgebot des Großen Senats aus der sog. „Las-Vegas-Entscheidung“ sei auch auf nur teilweise beruflich oder betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer anzuwenden. Folgt der Große Senat dieser Auffassung, wird dies weitere Fragen aufwerfen, die der vorlegende IX. Senat ausdrücklich ausgeblendet hat. Dem Steuerpflichtigen ist nur zu raten, entsprechende Fälle offen zu halten und die genannten Fragen zum Gegenstand seiner Einkommensteuererklärungen zu machen. Angesichts der Einlassung des dem Verfahren beigetretenen BMF ist auch nicht auszuschließen, dass eine missliebige Entscheidung des Großen Senats ein Nichtanwendungsgesetz nach sich zieht.