BFS | THEMA STEUERN
Körperschaftsteuer
Nichterfüllung einer Zinsforderung als verdeckte Gewinnausschüttung
Nach dem Urteil des FG Münster vom 18.12.2013 kann die Nichterfüllung einer Zinsforderung eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht mehr begründen, wenn das zugrundeliegende Darlehen zuvor auf null Euro abgeschrieben wurde und diese Teilwertberichtigung bereits eine verdeckte Gewinnausschüttung ausgelöst hat.