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Perspektiven 14

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung

Das BMF hat mit Schreiben vom 15.01.2014 zur Behandlung von Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) nach Veräußerung des Mietobjektes als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen. Der BFH hatte schon mit Urteil vom 12.10.2005 entschiedenen, dass Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Werbungskosten finanziert worden sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind; es kam danach nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte.