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Perspektiven 14

BFS | SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken

Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.07.2013 kann eine Privatklinik, die die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 b UStG nicht erfüllt, sich unter Umständen auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen. Es sind mehrere Verfahren vor dem BFH anhängig; andere FG hatten zum Teil ebenfalls das Unionsrecht für anwendbar gehalten.