Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Zahlung eines Minderwertausgleiches wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar

Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag, für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, ist nach dem BFH-Urteil vom 20.3.2013 diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Damit hat der BFH über eine strittige Grundsatzfrage entschieden. Nicht alles, was der Leistungsempfänger an den Leistenden bezahlen muss, wird zum Entgelt für die umsatzsteuerbare Leistung. Im Streitfall musste der Leasingnehmer eines Fahrzeuges nach Vertragsablauf vertragsgemäß für Schäden am Fahrzeug einstehen, die durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstanden sind. Dieser Schadensersatz beruht entgegen Abschn. 1.3 Abs. 17 Satz 2 UStAE auf keiner Duldungsleistung des Leasinggebers.