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Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung

Bei teilweise selbst genutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen ist die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zutreffenden Prognose zu entscheiden. Nach dem BFH-Urteil vom 16.4.2013 ist die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht schon dann erforderlich, wenn sich der Steuerpflichtige eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat, unabhängig davon, ob, wann und in welchem Umfang er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht. Unerheblich ist, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt.