Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Schenkweise Einräumung einer typisch stillen Unterbeteiligung

Die schenkweise Einräumung einer typisch stillen Unterbeteiligung bedarf zwar zu ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, jedoch kann die Vereinbarung mit nahen Angehörigen ohne Einhaltung dieser Rechtsform anerkannt werden, wenn sie unmittelbare mitgliedschaftliche Rechte an der Personengesellschaft, an deren Anteilen sie besteht, vermittelt und bei der Personengesellschaft eingebucht wird. Die notarielle Beurkundung ist über dies dann nicht erforderlich, wenn sie zur Ausstattung eines Kindes gemäß § 1624 Abs. 1 BGB eingeräumt wird. Unter diesen beiden Aspekten hat das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 31.1.2013 die Ergebnisanteile der bei einer GmbH & Co. KG unterbeteiligten volljährigen Kinder als Betriebsausgaben anerkannt. Für die Steuerabwehr ist das Urteil interessant, jedoch erscheint es grundsätzlich empfehlenswert, Schenkungen von Unterbeteiligungen an nahe Angehörige notariell beurkunden zu lassen.