Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Bewertung einer Rückstellung für die Nachbetreuung von Lebensversicherungsverträgen

Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 13.6.2013 entschieden, dass die Bildung von Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands zulässig ist, wenn ein Versicherungsvertreter eine Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhält. Für die Höhe der Rückstellung ist der jeweilige Zeitaufwand für die Betreuung je Vertrag und Jahr entscheidend. Hierbei sind die Zahl der Verträge je nach der verbleibenden Vertragsdauer zu Grunde zu legen, die voraussichtlich anfallenden Nachbetreuungszeiten getrennt nach Mitarbeitern und Geschäftsleitern zu ermitteln und hieraus die Gesamtzahl der anfallenden Arbeitsminuten bzw. –stunden je Vertrag und Jahr zu errechnen. Auf die Summe der Arbeitsstunden ist ein Kostensatz je Stunde anzuwenden und der so errechnete Betrag mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen und ggf. wegen möglicher frühzeitiger Kündigung von Verträgen um einen weiteren Abschlag zu mindern.