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Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profi-Fußballers

Im Urteilsfall war es streitig, ob ein Sportverein den Profi-Spielern seiner ersten Fußballmannschaft mit der Übernahme der Kosten für Verpflegung anlässlich Auswärtsspielen einschließlich Trainingslagern sowie Heimspielen, einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil zugewandt hat. Der Verein vertrat die Auffassung, dass ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse an der Übernahme der Kosten für die Verpflegung seiner Spieler bestanden habe und deshalb nicht von lohnsteuerpflichtigen Nebenleistungen auszugehen sei. Der VIII. Senat des FG München entschied dagegen mit Urteil vom 3.5.2013, dass den Profi-Fußballspielern ein geldwerter Vorteil zugewendet werde, wenn sie auf Kosten des Vereins vor und auch nach den Spielen in Hotels bzw. Gaststätten mit nach sportmedizinischen Gesichtspunkten ausgewählten Speisen verpflegt werden. Angesichts des berufsbedingten Eigeninteresses der Profi-Spieler an der Aufnahme von unter ernährungsphysiologischen Aspekten ausgewählter Nahrung vor sowie nach einer Spielzeit ist die unentgeltliche Essensgestellung nicht als im überwiegend betrieblichen Interesse des Vereins liegend einzustufen. Das FG München hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.