Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Bescheinigungen der Unternehmereigenschaft

In ihrer Verfügung vom 5.6.2013 führt die OFD Frankfurt aus, dass es nicht zu den Aufgaben der Finanzämter gehört, im Rahmen eines Verfahrens zur Erstellung von Unternehmer- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen etwa die Zuverlässigkeit von steuerlich geführten Personen oder tatsächliche Unternehmereigenschaft zu prüfen. Die Ausstellung von Unternehmerbescheinigungen ist daher grds. abzulehnen, soweit es sich nicht um Bescheinigungen handelt, die für die Durchführung des Vergütungsverfahrens in anderen Staaten zu erteilen ist. Einen Schutz des guten Glaubens daran, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind, sieht das UStG nicht vor. Eine Unternehmerbescheinigung kann sich folglich auch nicht auf einen solchen Gutglaubensschutz erstrecken. Umsatzsteuerlich geführte Unternehmen beantragen häufig bei dem für sie zuständigen Finanzamt die Ausstellung einer Bescheinigung, die bestätigen soll, dass sie Unternehmer i. S. des § 2 UStG sind. Die Unternehmerbescheinigung wird von den Unternehmen gegenüber ihren Vertragspartnern als Nachweis dafür verwendet, dass es sich bei ihnen nicht um ein Schein- oder Strohmannunternehmen handelt, aus dessen Rechnungen ein Vorsteuerabzug nicht zulässig wäre.