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Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Abgabenordnung

Rücknahme eines Einspruchs mit gleichzeitiger Androhung einer Verböserung

Hat das Finanzamt im Einspruchsverfahren eine Frist bestimmt, bis zu der es dem Steuerpflichtigen möglich sein soll, bei Vermeidung der zugleich angedrohten Verböserung den Einspruch zurückzunehmen, kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegen, wenn es gleichwohl vor Ablauf der selbstgesetzten Frist die verbösernde Einspruchsentscheidung erlässt. Nach dem Urteil des BFH vom 15.5.2013 stellt der Verstoß einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der abweichend vom Grundsatz des § 127 AO zur Aufhebung der verbösernden Einspruchsentscheidung führt.