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Perspektiven 08

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Einbau einer Dachgaube stellt keine begünstigte Handwerkerleistung dar

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.12.2012 entschieden, dass der Einbau einer Gaube in die Dachschräge, welche eine Dämmung und Fenster mit Isolationsglas aufweist, eine Neubaumaßnahme und somit keine begünstigte Handwerkerleistung darstellt. Im Urteilsfall ergab sich durch die Herstellung der Dachgaube eine Wohnflächenerweiterung von ca. 2,4 m². Nach Ansicht des FG lag damit eine, wenn auch nur geringfügige, Neubaumaßnahme vor, die eine Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 Satz 2 EStG ausschließt.