Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 08

BFS | THEMA RECHT

Arbeitsrecht

Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit nicht zulässig

Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit und arbeitet er nur noch an einzelnen Wochentagen, ist die entsprechende Kürzung des in Vollzeit entstandenen Urlaubs mit dem Unionsrecht unvereinbar und nach dem Beschluss des EuGH vom 13.6.2013 nicht zulässig. Die Kürzung des erworbenen Urlaubsanspruches auf Grund einer Reduzierung der Wochenarbeitstage sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten, so das Gericht. Bisher war es in Deutschland gängige Praxis, dass ein Vollzeitarbeitnehmer bei Verringerung der Anzahl seiner Arbeitstage Resturlaubsansprüche aus der Vollzeit nur noch anteilig, orientiert an der neuen Anzahl seiner Arbeitstage, erhielt. Im Streitfall ging es um eine Arbeitnehmerin, die ihren Urlaub wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht nehmen konnte und im Anschluss an diese Zeiten von Vollzeit in Teilzeit wechselte. Nach Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung hatte der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch wegen der geringen Anzahl der Wochenarbeitstage reduziert.