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Perspektiven 07

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Verzicht auf die Steuerbefreiung

Nach dem Urteil des FG Niedersachen vom 11.4.2013 ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken nur dann zulässig, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück „ausschließlich“ für Umsätze verwendet oder dazu zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. An die Bagatellgrenze in Abschn. 9.2 Abs. 3 UStAE sind die Gerichte nicht gebunden. Eine Möglichkeit einer Teiloption bezogen auf die einzelnen Räume, eröffnet das Gesetz nur in Ausnahmefällen. In seiner Urteilsbegründung führte das FG aus, dass eine wirksame Option nicht möglich war, weil das Ausschließlichkeitserfordernis des § 9 Abs. 2 UStG nicht erfüllt ist. Unstreitig erzielte die Mieterin im Streitjahr vorsteuerschädliche Umsätze von 20 %. Damit sind jedenfalls nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG die Voraussetzungen für eine wirksame Option nicht erfüllt. Das FG hat die Revision im Hinblick auf die Auslegung der Vorschrift zugelassen.