Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 07

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung ist kein begünstigter Arbeitslohn

Das FG Münster hat mit Urteil vom 27.4.2013 entschieden, dass eine an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindung gezahlte Vergütung keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellt, sondern der Übergang der Verwertungsbefugnis an den Diensterfindungen entlohnt werde. Die Zahlung stelle auch keine Entschädigung i.S. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dar, da mit der zugrunde liegenden Vereinbarung keine bereits bestehenden Ansprüche auf eine laufende Vergütung abgegolten, sondern erstmalig ein Vergütungsanspruch festgestellt worden ist. Gegen die Entscheidung des FG wurde Revision eingelegt.