Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 07

BFS | THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Kosten für Betriebsunterbrechungsversicherung sind abzugsfähig

Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen nach dem Urteil des FG Niedersachsen vom 14.2.2013 Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Hierzu führt das FG weiter aus, dass die Rechtsprechung des BFH, wonach Kosten für sog. Praxisausfallversicherungen als Kosten der privaten Lebensführung nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können, nicht auf den Streitfall übertragen werden können, denn in den dort entschiedenen Fällen waren Kläger und Versicherungsnehmer entweder ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft.