BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Entwicklung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
Das FG Köln hatte die Frage zu klären, ob bei der Ermittlung des für die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g EStG maßgeblichen Gewinns die Auflösung von in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen nebst Gewinnzuschlag als Betriebseinnahme zu berücksichtigen ist. Mit Urteil vom 10.4.2013 hat das FG Köln entschieden, dass bei der Ermittlung der für Einnahme-Überschussrechner maßgeblichen Gewinngrenze nur der reale wirtschaftlich erzielte Gewinn des Kalenderjahres maßgeblich ist. Eine Auflösung der in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen nebst Gewinnzuschlag sei nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.