Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 07

BFS | BLICKPUNKT

„Jahressteuergesetz 2013“ – Aktuelle Gesetzesänderungen

Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRL-UmsG) ist aus steuerlicher Sicht ein „Trojanisches Pferd”, denn in diesem befindet sich – neben den Umsetzungsregelungen zur EU-Amtshilferichtlinie – auch das eigentliche Jahressteuergesetz 2013.

Nachdem dieses Gesetzesvorhaben dem Grunde nach Anfang dieses Jahres gescheitert war, beschloss zunächst der Bundestag Ende Februar 2013 einige wenige Regelungen des ursprünglichen Jahressteuergesetzes in das Gesetzgebungsverfahren zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz aufzunehmen. Wenige Wochen später hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ein weiteres Gesetzgebungsverfahren angestoßen, in dem sich Einzelmaßnahmen des gescheiterten Jahressteuergesetzes wiederfanden. Der Bundesrat wiederum sah sich veranlasst, Ende März dieses Jahres ein eigenes Länder-Jahressteuergesetz 2013 auf den Weg zu bringen. Die Regelungen der einzelnen Gesetzesentwürfe waren zwar zum Teil identisch, in weiten Teilen jedoch auch widersprechend. Nun also ist dieses Hickhack beendet und noch vor der Sommerpause hat der Vermittlungsausschuss einen Konsens gefunden, dem Bundestag am 6. Juni 2013 und Bundesrat am 7. Juni 2013 bereits zugestimmt haben. Es handelt sich jedoch bei diesen Neuregelungen keineswegs nur um ein „Jahressteuergesetz 2013 light” – vielmehr wurde das Gesetzgebungsverfahren genutzt, um auch eine Reihe weiterer steuerverschärfender Regelungen, die im ursprünglichen Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013 noch nicht enthalten waren, auf den Weg zu bringen.