BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Maklerkosten, die beim Verkauf eines Grundstücks anfallen, können nach dem Urteil des FG Münster vom 22.5.2013 Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, soweit mit dem Veräußerungserlös Darlehen getilgt werden, die zur Finanzierung anderer Mietobjekte aufgenommen wurden. Das FG weist in seinen Entscheidungsgründen darauf hin, dass seine Beurteilung im Widerspruch zur Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH stehen könnte. Danach ist eine durch eine Veräußerung eines Objekts ausgelöste Vorfälligkeitsentschädigung in keinem Fall als Werbungskosten bei den Einkünften aus einer neuen Kapitalanlage zu berücksichtigen, und zwar weder dann, wenn der Restkaufpreis tatsächlich für diese neue Kapitalanlage verwendet wurde, noch, wenn im o.g. Sinne bereits bei der Veräußerung entsprechend in endgültiger Weise über den Kaufpreis verfügt wurde. Das FG hat die Revision beim BFH zugelassen.