Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 07

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Versteuerung der steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen

Grundsätzlich sind die steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu versteuern. Aus Vereinfachungsgründen bestehen jedoch laut Verfügung der OFD Frankfurt vom 29.5.2013 keine Bedenken, wenn die Steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bis zu einer Obergrenze von EUR 153,00 monatlich beim einzelnen Arbeitnehmer nur mindestens vierteljährlich abgerechnet werden. Dies gilt auch für die Besteuerung von Mahlzeiten gemäß R 8.1 Abs. 4 LStR mit den Sachbezugswerten.