BFS | THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Versteuerung der steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen
Grundsätzlich sind die steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu versteuern. Aus Vereinfachungsgründen bestehen jedoch laut Verfügung der OFD Frankfurt vom 29.5.2013 keine Bedenken, wenn die Steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bis zu einer Obergrenze von EUR 153,00 monatlich beim einzelnen Arbeitnehmer nur mindestens vierteljährlich abgerechnet werden. Dies gilt auch für die Besteuerung von Mahlzeiten gemäß R 8.1 Abs. 4 LStR mit den Sachbezugswerten.