Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 07

BFS | THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Organschaft und atypisch stille Gesellschaft

In ihrer Verfügung vom 19.4.2013 vertritt die OFD Niedersachsen die Auffassung, dass eine GmbH und atypisch stille Gesellschaft weder Organgesellschaft noch Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG sein kann, da sie zivilrechtlich als Innengesellschaft über kein Gesamthandsvermögen verfügt, so dass die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung nicht erfüllt werden könne.