Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Steuerpflicht einer erhaltenden Abstandszahlung

Mit Beschluss vom 18.7.2012 hat das FG München entschieden, dass der gegen Entgelt erklärte Verzicht auf eine auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage bestehenden Rechtsposition als umsatzsteuerbarer Umsatz anzusehen ist. Im Urteilsfall war streitig, ob das Entgelt, das für den Verzicht auf den Ankauf einer Immobilie gezahlt worden ist, der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Hierzu führte das FG aus, dass bei summarischer Prüfung ein Leistungsaustausch zwischen dem Antragsteller und der GmbH vorliege, da der Antragsteller für den Verzicht, weiter auf das Objekt zu bieten, eine Zahlung erhalten hat. Insoweit handelt es sich nach Auffassung des Gerichts nicht um eine Zahlung mit Schadenersatzcharakter, da die GmbH nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer vertraglichen Absprache mit dem Antragsteller verpflichtet war, diesem eine Entschädigung zu leisten.