Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Veruntreute Beträge sind kein Arbeitslohn

Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, liegt nach dem BFH-Urteil vom 13.11.2012 kein Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG vor. Der BFH hängt seine Entscheidung, wonach Beträge, die als Arbeitsentgelt veruntreut und ausgezahlt wurden, kein steuerpflichtiger Arbeitslohn sind, an den Begriff des „Gewährens“ von Vorteilen auf. Dasselbe Ergebnis folgt aber auch aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, weil es sich bei diesen Beträgen nicht um eine Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte Arbeitskraft handelt.