Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Bilanzenzusammenhang

Mit Urteil vom 21.8.2012 hat der BFH entschieden, dass die Grundsätze des Bilanzenzusammenhanges fortgelten, wenn ein fehlerhaft bilanziertes Wirtschaftsgut aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers nach § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG zum Buchwert in das eigene Betriebsvermögen des Mitunternehmers überführt wird. Im Falle verfahrensrechtlich nicht änderbarer Steuer- oder Feststellungsbescheide bei der Mitunternehmerschaft ist die Berichtigung des Bilanzansatzes im ersten Steuer- bzw. Feststellungsbescheid des Mitunternehmers, der noch änderbar ist, zu berichtigen. Im Streitfall hatte eine Komplementär-GmbH gegen die KG eine Darlehensforderung aus nicht ausgezahlter Haftungsvergütung. Diese Forderung ist aus dem Sonderbetriebsvermögen ausgeschieden, als die Komplementär-GmbH aus der KG austrat. Die GmbH nahm eine Wertberichtigung vor, weil sie ihre Forderung für nicht mehr einbringlich hielt. Später verzichtete sie auf einen Teilbetrag. Die Wertminderung wurde beim Ausscheiden der KG und beim Übergang der Forderung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Einzelbetriebsvermögen nicht berücksichtigt. Der BFH hielt es grundsätzlich für zulässig, dass der nach Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG ausgesprochene Forderungsverzicht den Gewinn und das Einkommen der GmbH mindert, vorausgesetzt, es liegt keine vGA vor.