Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Aufwendungen für die Facharztausbildung des Sohnes

Nach dem BFH-Urteil vom 6.11.2012 sind Aufwendungen eines Facharztes für die Facharztausbildung seines Sohnes, der als sein Nachfolger unentgeltlich in eine GbR eintreten soll, keine Sonderbetriebsausgaben, wenn eine solche Ausbildung einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre. Die Aufwendungen kommen auch nicht als Sonderbetriebsaufwendungen des Sohnes in Betracht, wenn dieser während der Ausbildung noch nicht Gesellschafter war. Die gewählte Gestaltung konnte keinen Erfolg haben. Im Streitfall lag wohl ein Ausbildungsdienstverhältnis vor, das nach § 12 Nr. 5 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 selbst für eine Erstausbildung des Sohnes zum Abzug von Aufwendungen hätte berechtigen können, wenn der Sohn tatsächlich Aufwendungen gehabt hätte.