BFS I THEMA STEUERN
Bilanzsteuerrecht
Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsgutes
Der Einzelunternehmer einer im Aufbau befindlichen Werbe- und Medienagentur beauftragte einen Dritten mit der Produktion eines Imagefilmes zur Präsentation seines Unternehmens, schaltete sich in den Herstellungsvorgangs selbst ein und stellte Leistungen weiterer in der Filmproduktion Mitwirkender bei. Das FG Rheinland-Pfalz hat darin mit Urteil vom 29.3.2012, die vom Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG erfasste Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens gesehen. Nach Auffassung des Gerichtes handelt es sich um eine unechte Auftragsproduktion und nicht um eine Anschaffung. Die Revision beim BFH ist anhängig.