Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Übertragung einer 6b-Rücklage in einen anderen Betrieb

Nach dem BFH Urteil vom 19.12.2012 ist das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer  § 6b-Rücklage immer durch entsprechenden Bilanzansatz im „veräußernden“ Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden soll. Im Streitfall haben die Kläger die Reinvestitionsrücklage zwar zutreffend in dem Betrieb gebildet, in dem Veräußerungsgewinn angefallen war und diesen damit neutralisiert. Sie hätten die Übertragung der stillen Reserven auf die Anschaffungskosten im erwerbenden Betrieb aber rechtzeitig zum Anschaffungszeitpunkt vornehmen müssen. Mit der Fortführung der Rücklage im veräußernden Betrieb war das Wahlrecht ausgeübt und eine Änderung nur noch unter den einschränkenden Voraussetzungen einen Bilanzänderung zulässig.