Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Dienstleistungen einer Holdinggesellschaft

Bei einer Holdinggesellschaft, die entgeltliche administrative Dienstleistungen an ihre Organ-Tochter-GmbH erbringt und darüber hinaus aber keine unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 10.5.2012 den Abzug von Vorsteuern aus Aufwendungen für Kapitalbeschaffung anerkannt. Die erlangten Finanzmittel wurden als Rücklage der Organ-Tochter zugeführt. Den erforderlichen Unternehmerstatus hat die Holdinggesellschaft durch die Dienstleistungen an die Tochtergesellschaft erlangt. Erst dadurch wurde sie organträgerfähig. Es ist dann für den Vorsteuerabzug nicht schädlich, dass durch die Entstehung der Organschaft die Dienstleistungen nicht umsatzsteuerbar sind. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist anhängig.