Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Pensionsanspruch und anhaltendes Dienstverhältnis

Mit dem BFH vertritt das FG des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 27.6.2012 die Rechtsauffassung, dass es körperschaftsteuerrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn Gesellschafter-Geschäftsführern die Pension mit Erreichen eines bestimmten Pensionsalters ohne Rücksicht auf die Beendigung ihres Dienstverhältnisses zusteht. Der BFH hat jedoch entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung zur Vermeidung einer vGA auf die Versorgungsleistung anzurechnen ist. Nach Auffassung des FG ist die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nach Eintritt des Versorgungsfalles mit Zahlung einer Vergütung jedoch als fremdüblich keine vGA, wenn der Umfang der Tätigkeit und das Gehalt deutlich verringert werden. Im Streitfall betrugen die Pensionsansprüche und das Gehalt weniger als 50% des früheren Aktivgehaltes. Dem FG ist zuzustimmen. Möglicherweise nutzt der BFH in dem anhänglichen Revisionsverfahren die Gelegenheit für eine Klarstellung, ob generell zur Vermeidung von vGA die nach Pensionierung gezahlten Aktivbezüge auf die Pension anzurechnen sind.