BFS I THEMA STEUERN
Abgabenordnung
Bevorzugte Anforderungen von Steuererklärungen
Werden Steuererklärungen bei beratenen Steuerpflichtigen vor dem 31.12. des Folgejahres im automatisierten Verfahren vorab angefordert, bedarf es nach Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 27.4.2012) wegen des Auswahlermessens einer für den steuerpflichtigen nachvollziehbaren Begründung für die Vorabanforderung. Das Urteil ist rechtskräftig, obwohl die Revision beim BFH zugelassen war.