Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Nachträgliche Wahl der getrennten Veranlagung

Die nachträgliche Wahl der getrennten Veranlagung nach bisheriger Zusammenveranlagung ist nicht bereits deshalb rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 42 AO, weil dies bei dem antragstellenden Ehegatten zur Erstattung der ihm einbehaltenden Lohnsteuer führt, während sich beim anderen Ehegatten eine Nachzahlung ergibt, die nicht mehr beigetrieben werden kann, so das Urteil des BFH vom 30.8.2012. Die Klägerin war für die Streitjahre 1988 bis 1991 zunächst mit ihrem 1996 verstorbenen Ehemann bestandskräftig, aber vorläufig nach § 165 Abs. 1 AO, zusammen veranlagt worden. Über den Nachlass des Ehemannes wurde im Mai 1996 das Konkursverfahren eröffnet. Die im Februar 2001 ergangenen, nach § 165 Abs. 2 AO geänderten Einkommensteuerbescheide griff die Klägerin mit Einsprüchen an und beantragte die getrennte Veranlagung, die bei Addition zwar zu einer höheren Einkommensteuer führte, für die Klägerin jedoch zu einem Erstattungsbetrag.