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Perspektiven 02

BFS I THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Unverzinslichkeit einer Forderung berechtigt nicht zur Teilwertabschreibung

Die Unverzinslichkeit einer zum Anlagevermögen gehörenden Forderung – im Streitfall einer Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft – berechtigt nach einem Urteil des BFH vom 24.10.2012 nicht zur Teilwertabschreibung, weil die Wertminderung nicht voraussichtlich dauerhaft ist. Der BFH stützt sich darauf, dass spätestens bei Rückzahlung der Nennwert erzielt wird. Ob die Forderung uneinbringlich ist und aus welchem Grunde und inwieweit deshalb eine Teilwertabschreibung in Betracht kommt, war nicht Gegenstand des Verfahrens.