Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 02

BFS I SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Ansiedlung von Arztpraxen durch Apotheker

Bei einem Apotheker, der gezielt die Ansiedlung von Arztpraxen in unmittelbarerer räumlicher Nähe zu seiner Apotheke – im Streitfall im selben Haus – bewusst betreibt, kann Miteigentumsanteile an den Arztpraxisräumen zum notwendigen steuerlichen Betriebsvermögen gehören, so der BFH in seinem Urteil vom 5.9.2012. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde abgelehnt.