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Perspektiven 17

BFS | THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Entfallen eines Verlustvortrags nach Mantelkauf – unzulässige Richtervorlage

Mit Beschluss vom 01.04.2014 hat der zweite Senat des BVerfG die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des BFH festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft eine Übergangsvorschrift aus dem KStG, die den zeitlichen Anwendungsbereich einer im Jahr 1997 verschärften Regelung zur Verhinderung des sog. Mantelkaufs definiert. Der BFH war der Auffassung, dass die in der Übergangsvorschrift enthaltene Stichtagsregelung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei. Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nicht den Begründungsanforderungen zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm; er setzt sich nicht ausreichend mit den in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander.