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Perspektiven 17

BFS | BLICKPUNKT

Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

Die Finanzminister von Bund und Länder einigten sich am 9.05.2014 auf Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige. Damit dürfte die Zukunft der Selbstanzeige gesichert sein. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit wird aber ab 1.01.2015 deutlich beschwerlicher und teurer.

Die Finanzminister von Bund und Länder einigten sich auf folgende Punkte:

  • Der Strafzuschlag von derzeit 5 % ab einem hinterzogenen Steuerbetrag von 50.000 Euro soll angehoben werden auf:
    10 % ab 25.000 Euro, 15 % ab 100.000 Euro und 20 % ab 1 Mio. Euro.
  • Der Nacherklärungszeitraum soll von derzeit fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
  • Ebenso soll sich die Strafverfolgungsverjährung für Fälle der einfachen Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängern.
  • Die Zahlung der Hinterziehungssteuern von 6 % soll als weitere Voraussetzung der strafbefreienden Selbstanzeige aufgenommen werden.