Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 17

BFS | THEMA RECHT

Erbrecht

Grundstückschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt an Minderjährige

Nach dem Beschluss des OLG Celle vom 07.11.2013 bedarf ein Minderjähriger der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, wenn es sich um den Abschluss eines nicht lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts handelt. Können insoweit auch die Eltern ihr Kind nicht vertreten, weil auch ein Vormund von der Vertretung ausgeschlossen wäre (siehe § 1629 Abs. 2 i. V. mit § 1695 Abs. 1 BGB), ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen. Diese Notwendigkeit besteht im Hinblick auf die Genehmigung eines unentgeltlichen Übertragungsvertrags jedenfalls dann, wenn die Eltern der minderjährigen Übernehmerin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundbesitz erhalten sollen und eine Pflicht der Eltern zur Übernahme von Kosten jeglicher Art nicht vereinbart ist.