BFS | THEMA STEUERN
Grunderwerbsteuer
Mittelbare und unmittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG die unmittelbare oder mittelbare innerhalb von fünf Jahren erfolgende Änderung des Gesellschafterbestands in der Gestalt, dass mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übertragung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Die Vorschrift fingiert einen Erwerbsvorgang. Mit gleichlautenden Erlassen vom 18.02.2014 nimmt die Verwaltung zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG Stellung.