Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 17

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zur Notwendigkeit einer Überschussprognose bei verbilligter Vermietung

Die Neuregelung des § 21 Abs. 2 EStG durch das SteuervereinfG 2011 lässt für die Vorjahre die Notwendigkeit einer Überschussprognose zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in den Fällen verbilligter Vermietung zwischen 50% (bis 2003) bzw. 56% (ab 2004) und 75% bis 2011 nicht entfallen, so das FG Hamburg mit Urteil vom 19.09.2013. Mit dem SteuervereinfG 2011 hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 21 Abs. 2 EStG für die verbilligte Wohnraumüberlassung einen neuen Grenzwert eingeführt. Zur Vereinfachung der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bei Wohnraumüberlassungen unterhalb der ortsüblichen Mieten nur noch eine Prüfung mit einer vereinheitlichen Prozentgrenze (66%).