BFS | THEMA STEUERN
Körperschaftsteuer
Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist nach dem BFH-Urteil vom 16.01.2014 verfassungsgemäß. Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch im § 4 Abs. 5b EStG angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe ist. Sie darf in Folge dessen bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindern berücksichtigt werden. Nach Auffassung des BFH verstößt die mit diesem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips bei Kapitalgesellschaften nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.