BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Keine Abgeltungsteuer für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
Mit Urteil vom 22.01.2014 hat das FG Münster zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Abgeltungssteuersatzes für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen Stellung genommen. Das FG sieht keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, da es für die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen i.S. der Ausnahmeregelung im § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG gegenüber Darlehenszinsen, die an Dritte gezahlt werden und der Abgeltungsteuer unterliegen, sachliche Gründe gebe, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Unerheblich sei es in diesem Zusammenhang, dass die zugrundeliegenden Darlehensverhältnisse grds. steuerlich anzuerkennen sind, weil sie dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen. Das Gericht hat die Revision zugelassen.