Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 17

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Im Zusammenhang mit dem Gesellschafterbeitritt gewährte Finanzierungshilfen

Zu den bei der Ermittlung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigenden Anschaffungskosten einer Beteiligung gehören auch nachträgliche Aufwendungen, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind. Dazu rechnen Finanzierungshilfen, die jedoch grds. nur dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, wenn sein Geber im Augenblick der Gewährung Gesellschafter ist. Nach dem Urteil des FG Hamburg vom 27.11.2013 genügt es allerdings, dass die Gewährung der Finanzierungsmittel im Hinblick auf den sodann erfolgenden Gesellschafterbeitritt bzw. im Vorgriff auf eine später zu erwerbende Beteiligung erfolgt. Auch Leistungen eines bereits aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters an die Gesellschaft können nachträgliche Anschaffungskosten sein, wenn er damit ein Freistellungsanspruch der Gesellschaft erfüllt, in diesem Hinblick auf eine früher von ihm gewährte eigenkapitalersetzende Bürgschaft hat. Es kann davon ausgegangen werden, dass er eine Leistung an die Gesellschaft zur Erfüllung ihres Freistellungsanspruchs erbringt und nicht zur Erfüllung der Bürgschaft.