Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 19

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber kann zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V. mit § 8 Abs. 1 EStG führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung gewährt ist. Nach dem BFH-Urteil vom 07.05.2014 liegt jedoch ein lohnsteuerbarer Vorteil nur insoweit vor, als der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich verbilligt an den Arbeitnehmer veräußert, mithin der Wert der Aktien den vereinbarten Kaufpreis übersteigt. Ob der Arbeitnehmer das Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder sich Leistungen und Gegenleistungen entsprechen, ist grds. anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen.