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Perspektiven 19

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Erhebung von Nachzahlungszinsen kann sachlich unbillig sein

Die Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO kann teilweise sachlich unbillig sein, wenn bisher getrennt veranlagte Eheleute auf eine betriebsprüfungsbedingte erhebliche Gewinnerhöhung bei einer Beteiligungsgesellschaft des Ehemannes durch Antrag auf Zusammenveranlagung reagiere, die zwar zu erheblichen Steuerminderungsbeträgen führe, diese wegen § 233a Abs. 2a AO jedoch nicht zur Verminderung der Nachzahlungszinsen führt, so das Urteil des FG Münster vom 31.01.2014. Im Streitfall ergab sich durch die Außenprüfung bei der Beteiligungs-KG für die zunächst getrennte Veranlagung des Ehemannes eine nachträgliche Einkommensteuer von EUR 328.175,00, was 80.696,00 Nachzahlungszinsen auslöste. Durch Zusammenveranlagung reduzierte sich die Steuer auf EUR 150.548,00. Da der Antrag auf Zusammenveranlagung ein rückwirkendes Ereignis war, hatte er nach § 233a Abs. 2a AO keine Auswirkung auf die Höhe der Zinsen.