Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 19

BFS | THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Nachträgliche Änderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises aus einem Anteilsverkauf (im Streitfall in Folge eines Streitvergleichs) sowie nachträglich angefallene Veräußerungskosten wirken gemäß BFH-Urteil vom 12.03.2014 deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die ebenfalls außerbilanziell vorzunehmende Gegenkorrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns.