Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 19

BFS | THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Zufluss von Gehaltsbestandteilen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Grundsätzlich fließen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern Gehaltsbestandteile wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder mit Fälligkeit zu. Der Verzicht auf die Vergütungsbestandteile ist nur dann keine verdeckte Einlage, wenn er vor Fälligkeit ausgesprochen wird. Die Finanzverwaltung versteht die Rechtsprechung des BFH dahingehend, dass die Nichtbilanzierung einer Verpflichtung bei der Gesellschaft dem Zufluss nicht entgegensteht, wenn die Passivierung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hätte erfolgen müssen (siehe BMF-Schreiben vom 12.05.2014; Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15.05.2013).