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Perspektiven 19

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters

Die einer Personengesellschaft entstandenen Schuldzinsen für ein Darlehen des Gesellschafters sind nach dem BFH-Urteil vom 12.02.2014 im Rahmen der Hinzurechnung gemäß § 4 Abs. 4a EStG nicht zu berücksichtigen, soweit sie zugleich als Sondervergütung behandelt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter, der der Personengesellschaft ein Darlehen gewährt, an dieser nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt ist. Die Sondervergütungen, die ein mittelbar über ein Obergesellschaft beteiligter Gesellschafter von der Untergesellschaft erhält, werden bei der Gewinnermittlung der Untergesellschaft erfasst.