BFS | THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Unterjähriger Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode
Die Fahrtenbuchmethode bestimmt den Wert der Privatnutzung als Anteil an den gesamten Fahrzeugaufwendungen und an der gesamten Fahrleistung des Fahrzeugs. Nach dem BFH-Urteil vom 20.03.2014 ist die Fahrtenbuchmethode nur dann zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für das selbe Fahrzeug ist nicht zulässig.

