Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 16

BFS | THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Rentenzahlung an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

Gemäß BFH-Urteil vom 23.10.2013 ist es aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. In diesem Fall würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung allerdings verlangen, dass das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung angerechnet wird, oder aber den vereinbarten Eintritt der Versorgungsfälligkeit aufschieben, bis der Begünstigte endgültig seine Geschäftsführerfunktion beendet hat. Dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer seine Arbeitszeit und sein Gehalt nach Eintritt des Versorgungsfalls reduziert, ändert daran grundsätzlich nichts. Der Senat stützt seine Entscheidung auf die Behauptung, ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer würde, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erreichung des Pensionsalters weiterarbeitet, entweder die Anrechnung des Gehalts auf die Pension oder einen Aufschub des Eintritts der Versorgungsfälligkeit verlangen. Diese Unterstellung erscheint in ihrer Allgemeinheit realitätsfern. Eine Reduzierung des Gehalts bzw. der Arbeitszeit soll nach dem Verständnis des BFH das Problem nicht lösen. Dagegen soll die Tätigkeit für einen Dritten und ein Beratungsvertrag anstelle der bisherigen Geschäftsführertätigkeit unschädlich sein.