Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 16

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Änderung der Unternehmensform

Ist eine Kapitalgesellschaft unmittelbar sowie über eine beherrschte andere Kapitalgesellschaft als Treuhänderin zu 100% an einer Tochter-Kapitalgesellschaft beteiligt und wird diese formwechselnd oder durch Verschmelzung auf eine GmbH & Co. KG umgewandelt, die nach dem Treuhandmodell ertragsteuerlich keine selbständige Mitunternehmerschaft ist, kann die Umwandlung nicht zum Buch- oder Zwischenwert erfolgen. Das ist jedenfalls die in der Verfügung vom 07.02.2014 der OFD Niedersachen geäußerte Rechtsauffassung, die sich darauf stützt, i.S. des anzuwendenden § 3 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG würden die übergehenden Wirtschaftsgüter nicht Betriebsvermögen der übernehmenden GmbH & Co. KG, weil diese ertragssteuerlich keine Mitunternehmerschaft sei.